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Reality Check
Stand: Oktober 2026
- Belegt
- 10 Aussagen
- Demonstriert
- 2 Aussagen
- Spekulation
- 1 Aussage
Kurz gesagt: In der ersten Nintendo Switch steckt ein Chip, dessen allererster Startcode einen Programmierfehler hat. Weil dieser Code beim Herstellen fest in den Chip gebrannt wird, konnte Nintendo ihn bei den Millionen bereits verkauften Konsolen nie reparieren — kein Update kommt früh genug. Nintendo blieb nur, neue Geräte mit korrigierter Hardware auszuliefern und juristisch gegen Händler von Piraterie-Zubehör vorzugehen. Bei der Switch 2 meldete die Szene im Oktober 2026 einen ersten, deutlich begrenzteren Software-Angriff — unabhängig bestätigt ist er bisher nicht.
Im vorigen Teil zur PlayStation ging es um Lücken, die ein Update schließen kann. Hier geht es um das Gegenteil.
Was ein Bootrom ist #
Wenn du eine Konsole einschaltest, startet zuerst ein winziges Programm, das direkt im Prozessor sitzt: der Bootrom (Boot Read-Only Memory). Er ist der Anfang der Vertrauenskette — er prüft, ob der nächste Baustein echt und unverändert ist, und übergibt dann an ihn. Dieser Code wird bei der Chipfertigung festgelegt und kann danach nur noch gelesen werden. Das ist Absicht: Was niemand ändern kann, kann auch kein Angreifer manipulieren.
Die Kehrseite: Steckt im Bootrom ein Fehler, steckt er für immer drin.
Der Fehler: Fusée Gelée #
Die Switch nutzt den Chip Tegra X1 von Nvidia. Wie viele Tegra-Chips hat er einen Wartungsmodus, über den sich das Gerät per USB neu bespielen lässt — für Werkstätten und die Fabrik gedacht. Die Schwachstelle mit der Kennung CVE-2018-6242 beschreibt einen Pufferüberlauf in Tegra-Prozessoren, die vor 2016 erschienen sind: Mit physischem USB-Zugriff und einem Neustart in den Wartungsmodus lässt sich nicht geprüfter Code ausführenBelegt. Ein Pufferüberlauf heißt: Ein Programm schreibt mehr Daten in einen Speicherbereich, als dort Platz haben, und überschreibt dabei, was dahinter liegt.
Entdeckt hatte den Fehler die Sicherheitsforscherin Kate Temkin aus dem Switch-Projekt ReSwitched; sie meldete ihn vorab an Nvidia. Laut ihrer Beschreibung ruft der USB-Teil des Bootroms eine Kopierfunktion mit einer Länge auf, die der Angreifer selbst festlegt — so lässt sich der Speicher überschreiben und die Kontrolle über den Prozessor übernehmen, einschließlich der Geheimnisse, die im Chip hinterlegt sindBelegt. Veröffentlicht wurde die Lücke im April 2018 unter dem Namen „Fusée Gelée“; eine andere Gruppe machte zur selben Zeit eine eigene Variante öffentlich.
Zwei Einschränkungen sind wichtig, damit du das Risiko richtig einordnest:
- Der Angriff braucht physischen Zugriff beim Einschalten; über das Internet oder auf einer bereits laufenden Konsole funktioniert er nichtBelegt.
- Er betrifft den Chip, nicht ein bestimmtes Spiel oder Konto. Für dich als normale Spielerin oder normaler Spieler ging davon also kaum eine Gefahr für deine Daten aus — für Nintendos Kopierschutz dagegen schon.
Warum kein Update hilft #
Ein Firmware-Update ändert die Software, die nach dem Bootrom startet. Der Angriff passiert aber vorher, im Bootrom selbst. Laut The Register nimmt der Bootrom nur in der Fabrik kleine Korrekturen an und lässt sich danach nicht mehr aktualisieren; ein betroffenes Gerät behält die Lücke, sobald es vom Band läuft, und eine Behebung erfordert nach Einschätzung der Entdeckerin eine neue Hardware-RevisionBelegt.
Das unterscheidet Hardware-Fehler grundsätzlich von Software-Lücken: Bei der PlayStation konnte Sony mit jedem Update eine Lücke schließen. Bei der ersten Switch war die Tür für alle bis dahin gebauten Geräte dauerhaft offen.
Wie Nintendo reagierte #
Neue Hardware #
Schon im Juli 2018 berichteten Hacker aus der Szene, dass neu ausgelieferte Switch-Konsolen gegen Fusée Gelée geschützt seien — vermutlich über die Korrekturen, die sich in der Fabrik einspielen lassen; bestätigt hat Nintendo das nichtBelegt. Laut denselben Szene-Berichten war außerdem bereits eine überarbeitete Chip-Revision mit neuem Bootrom in Arbeit. Die bereits verkauften Konsolen blieben, wie sie waren.
Klagen gegen Händler #
Juristisch richtet sich Nintendo vor allem gegen Anbieter von Umgehungszubehör, also gegen Händler und Shops. Im Sommer 2025 wurde der Betreiber eines US-Onlineshops für Switch-Modding-Zubehör zur Zahlung von 2 Millionen US-Dollar an Nintendo verurteilt und darf dauerhaft nicht mehr mit Umgehungsprodukten handelnBelegt. Im September 2026 machte Nintendo ein Urteil des Bezirksgerichts Den Haag bekannt: Ein Onlinehändler habe mit dem Verkauf von Kopierkarten und Auslesegeräten für die Switch rechtswidrig gehandelt und Nintendos Urheberrechte verletzt; das Gericht folgte dabei der Linie des Europäischen GerichtshofsBelegt.
Strengere Regeln für Konten und Geräte #
Mit dem seit 7. Mai 2025 geltenden Nutzungsvertrag behält sich Nintendo vor, Dienste und das betreffende Gerät ganz oder teilweise „dauerhaft unbrauchbar“ zu machen, wenn jemand Schutzfunktionen umgeht oder manipuliertBelegt. Was genau darunter fällt, ist offen formuliert. Der Vertrag zeigt aber die Richtung: Die Reaktion verlagert sich von der Hardware auf das Konto und den Online-Zugang.
Switch 2: Stand Oktober 2026 #
Rund 16 Monate nach dem Marktstart der Switch 2 berichtete Kotaku am 22. Oktober 2026, gestützt auf andere Medien und ein Video des mutmaßlichen Entwicklers, über einen ersten Jailbreak; er baut auf einer im Juli entdeckten Lücke in einer Anwendung auf, ist „tethered“ — muss also nach jedem Neustart wiederholt werden — und von eigener Firmware ist man laut Bericht noch weit entferntDemonstriert. Nintendo Life formuliert durchgehend vorsichtig („angeblich“, „offenbar“): Es soll sich um eine reine Software-Lücke handeln, die auf der damals aktuellen Firmware läuft, aber ein bestimmtes abwärtskompatibles Spiel voraussetzt; dieses Spiel ist inzwischen offenbar aus dem eShop verschwunden, und Nintendo hat sich zu dem Angriff nicht geäußertDemonstriert. Unabhängig bestätigt sind die behaupteten Fähigkeiten bisher nicht.
Der Unterschied zur ersten Switch ist entscheidend: Eine Software-Lücke kann Nintendo per Update schließen und den Zugang zu dem genutzten Spiel sperren. Ob die Switch 2 auf Dauer standhält, hängt deshalb vor allem davon ab, ob irgendwann ein Fehler in der Hardware oder im Bootrom auftaucht — dafür gibt es bisher keinen öffentlichen BelegEvidenz: Spekulation.
Rechtslage in Deutschland #
Ohne Rechtsberatung, aber mit Blick auf ein Verfahren, das ausgerechnet Nintendo angestrengt hat: Der Bundesgerichtshof entschied 2014 im Streit um Adapterkarten für den Nintendo DS, dass die passgenaue Abstimmung von Konsole und Spielkarten eine technische Schutzmaßnahme ist; Adapter, deren Kaufanreiz vor allem im Abspielen von Raubkopien liegt, dienen hauptsächlich der Umgehung; ob der Schutz verhältnismäßig ist, sollte das Berufungsgericht noch prüfenBelegt. Das Urheberrechtsgesetz verbietet das Umgehen wirksamer Schutzmaßnahmen ohne Zustimmung des Rechteinhabers ebenso wie Verkauf und Werbung für UmgehungsmittelBelegt. Für dich heißt das: Zubehör, das vor allem Raubkopien ermöglicht, ist in Deutschland kein legales Bastelprodukt, und Raubkopien selbst verletzen in aller Regel das Urheberrecht.
Was heißt das für dich? #
- Hardware-Fehler sind Kaufkriterium. Bei Geräten mit bekannter, unbehebbarer Bootrom-Lücke — Konsolen, aber auch Router oder Smart-Home-Geräte — gilt: Wer physischen Zugriff hat, hat die Kontrolle. Gib solche Geräte nicht unbeaufsichtigt aus der Hand.
- Keine „vorgehackten“ Konsolen kaufen. Du weißt nicht, welche Software darauf läuft, und riskierst gesperrte Konten.
- Konto statt Gerät schützen. Nintendo-Konto mit eigenem Passwort und Zwei-Faktor-Anmeldung absichern; die wertvollen Daten — Käufe, Spielstände, Zahlungsmittel — hängen am Konto.
- Konsolen vom Rest trennen: Geräte, deren Software du nicht kontrollierst, gehören in ein eigenes Netz, getrennt von NAS und Homeserver — siehe VLAN trotz FritzBox.
- Spielstände sichern, wo die Konsole es erlaubt. Ein gesperrtes oder defektes Gerät nimmt sonst alles mit — die Grundlagen stehen in der Backup-Strategie für zuhause.
Morgen: Zero-Click-Angriffe auf das iPhone — und was der Lockdown-Modus dagegen tut.
Quellen
Offizielle Dokumentation · 2018
CVE-2018-6242 (CVE-Datensatz) (externer Link, neues Fenster) — MITRE / NVIDIA
Sekundärquelle · 2018
I got 99 secure devices but a Nintendo Switch ain't one (externer Link, neues Fenster) — The Register
Sekundärquelle · 2018
Sekundärquelle · 2025
Sekundärquelle · 2026
Nintendo wins court case ruling the sale of Switch circumvention devices unlawful (externer Link, neues Fenster) — Nintendo Life
Sekundärquelle · 2025
Nintendo updates user agreement, reserves the right to brick your Switch console (externer Link, neues Fenster) — Lowyat.NET
Sekundärquelle · 2026
Switch 2 supposedly jailbroken via software-only exploit (externer Link, neues Fenster) — Nintendo Life
Sekundärquelle · 2026
The Switch 2 has been jailbroken for the first time (externer Link, neues Fenster) — Kotaku (John Walker)
Universität / Institut · 2014
BGH, Urteil vom 27.11.2014 – I ZR 124/11 „Videospielkonsolen II“ (Pressemitteilung 175/2014) (externer Link, neues Fenster) — Bundesgerichtshof
Offizielle Dokumentation
§ 95a UrhG – Schutz technischer Maßnahmen (externer Link, neues Fenster) — Bundesministerium der Justiz
Häufige Fragen
Was ist Fusée Gelée?
Warum kann Nintendo den Switch-Bootrom-Fehler nicht per Update beheben?
Ist die Nintendo Switch 2 schon gehackt?
Passt dazu
Werkzeug, Übung und eigene Messung zum Thema.
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